PKV-Wechselfrist bis zum 31.01.2025 nutzen.
News Krankenversicherung vom 06.01.2025
Unser Tipp zum Jahresanfang: Aufgrund des Sonderkündigungsrechts bei Beitragsanpassungen (BAP) ist ein
Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 1. Januar 2025 noch möglich. Nutzen Sie diese Chance und überzeugen Sie mit den top Leistungen unserer Tarife PREMIUM / PREMIUM-MED und COMFORT / COMFORT-MED.
Ihre Vertriebschance für einen erfolgreichen Start ins neue Jahr
Bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsminderung kann der Versicherte innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Tag der Wirksamkeit kündigen (vgl. § 205 Abs. 4 VVG). Deshalb ist ein Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 1. Januar 2025 rückwirkend zum Jahresbeginn noch möglich. Die Nachversicherungsbescheinigung muss Ihr Kunde innerhalb von zwei Monaten ab Kündigung vorlegen.
Beispiel: Außerordentliche Kündigung bei einer BAP zum 01.01.2025
Die Fristen gelten auch bei einer BAP, die nicht zum 1. Januar eines Jahres wirksam wird.
Jetzt GKV-PKV-Wechsel empfehlen.
Tipp
Überzeugend ins neue Jahr
Ihre Kunden wünschen sich einen Versicherungsschutz, der zu ihnen passt? Mit unseren Tarifen PREMIUM und COMFORT sowie unseren speziellen Ärzte-Tarifen PREMIUM-MED und COMFORT-MED ist garantiert für jeden Kunden das Passende dabei. Die Tarife überzeugen mit top Leistungen und einer hohen Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen (MB).