Neu im Mai in der Sparte Lebensversicherung
News Lebensversicherung vom 23.05.2024
Wir optimieren in der Biometrie (BU/EU-Risiko-LV) und bei der Fonds-Palette - Anpassungen bei der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung sowie bei den Nachhaltigkeitspräferenzen - Neue Druckstücke.
Arbeitskraftabsicherung - höher versichern
Neue Annahme- und Untersuchungsgrenzen, Änderungen bei der Feststellung der finanziellen Angemessenheit
Die Berufe und Verdienste ändern sich rasant - und damit der Absicherungsbedarf bei Berufs-und Erwerbsunfähigkeit. Daher haben wir unsere Annahmegrenzen jetzt für das Neugeschäft bedarfsgerecht optimiert - und
- die Pauschalgrenze für BU-/EU-Renten ohne finanzielle Risikoprüfung auf 1.500 Euro Monatsrente erhöht
- die Untersuchungsgrenze für BU-/EU-Renten ohne ärztliches Zeugnis auf 3.000 Euro Monatsrente erhöht
- Die Prüfung der finanziellen Angemessenheit auf Bruttoeinkommen umgestellt, die Grenzen angepasst und für Angestellte und Selbstständige vereinheitlicht.
So können Sie ab sofort leichter höhere BU-/EU-Renten versichern - vorausgesetzt: Sie verwenden die neuen Anträge mit Stand 05.2024.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise im Abschnitt Fristen, neue Druckstücke und Software am Ende der Seite.
Noch höher versichern - einfacher vermitteln
Risikolebensversicherung - neue Untersuchungsgrenzen
Auch in der Risikolebensversicherung haben wir Grenzen für das Neugeschäft optimiert, was Ihnen die Beantragung vereinfacht:
- Ab sofort ist bis zu 650.000 Euro Todesfall-Leistung kein ärztliches Zeugnis mehr erforderlich (bisher 400.000 Euro).
- Lediglich für Personen ab Alter 50 Jahre und einer Versicherungssumme ab 500.000 bis
650.000 Euro benötigen wir einen Vital-Check. Was diese "kleinere Untersuchung" umfasst, sehen Sie im Vital-Check-Formular (#3056). Den Vital-Check kann ein Arzt durchführen oder der Medical Home Service (MHS).
Fonds-Palette und Fonds-Analyse
Unsere Fonds-Palette prüfen wir fortlaufend und haben auch hier wieder optimiert. So haben
wir für einige in unserem Portfolio bereits enthaltene Fonds durch den Wechsel der
Anteilsklasse eine Kostenreduktion erreicht.
Das macht sich bei diesen Depots bemerkbar:
Beim Ablaufmanagement haben wir im Standard-Verfahren den Fonds "Fidelity Funds - Multi Asset Dynamic Inflation Fund A-ACC-Euro" durch den Mischfonds "ODDO BHF Polaris Moderate DRW-EUR" ersetzt.
Digitales Fondsanalyse-Tool
Ausblick: Sie würden sich gerne Depots ansehen, Fonds im Portfolio vergleichen, Rendite-Vergleiche erstellen, individuelle Fondslisten ausdrucken? Das und mehr ist in Kürze möglich - im neuen Fondsanalyse-Tool.
Nachhaltigkeitspräferenzen
Die erforderliche Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen kennen Sie schon. Bei den fondsgebundenen Produkten sind nun spezifischere Merkmale abzufragen. Das wirkt sich in der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung und beim A&G-Formular aus.
Nur ein Kreuz - wenn Sie bereits geprüft und dokumentiert haben
Wurde die Angemessenheit und Geeignetheit bereits durch Sie als Makler, Mehrfachagent oder Honorarberater geprüft und dokumentiert, kann dies durch Ankreuzen des entsprechenden Passus
- „Die Angemessenheit und Geeignetheit wurde von einem Makler, Mehrfachagenten oder Honorarberater geprüft und dokumentiert. Darüber hinaus wurde ich von meinem Makler, Mehrfachagenten oder Honorarberater zu meinen Nachhaltigkeitspräferenzen ...“
ganz oben im A&G-Formular bestätigt werden. In diesem Fall sind keine weiteren Angaben im Beiblatt notwendig.
Alternativ können Sie die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung (inklusive Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen) mit Ihrem Kunden auf dem entsprechenden Formular der Continentale durchführen.
Zielmarktbeschreibungen
Optimierungsbedarf sah auch die Finanzaufsicht (BaFin). Sie führte im Mai 2023 ihre angekündigten
Wohlverhaltensregeln ein. Damit will sie unverhältnismäßige Entwicklungen bei Provision und Kosten abwehren. Im entsprechenden Merkblatt fordert die BaFin von den Lebensversicherern, den „angemessenen Kundennutzen“ zu prüfen und zu dokumentieren. Das gilt für alle kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte, insbesondere auch fondsgebundene Produkte und wirkt sich auf die Zielmarkt- und Angemessenheitsprüfungen aus.
Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung zur Angabe einer Renditeerwartung, die nach
Berücksichtigung von Kosten vom Kunden mindestens erwartet werden kann. Diese
Renditeerwartung muss bei chancenorientierten Produkten auch eine angenommene Inflation
von 2,0% übertreffen. Deshalb finden Sie in den Zielmarktbeschreibungen und den A&G-Formularen
nun einen Satz zu den betroffenen Produkten. Tarife, bei denen Garantien und
Sicherheiten im Vordergrund stehen, zum Beispiel klassische Tarife, sind von der Regelung
ausgenommen.
Die geänderten ZMB tragen Stand 05.2024. Diese finden Sie auf der Downloadcenter-Seite des jeweiligen Tarifs im Abschnitt "Unterlagen für Vermittler"
Fristen, neue Druckstücke und Software
Fristen
- Neugeschäft auf Anträgen mit altem Stand policieren wir zu den bisherigen Regelungen - längstens bis 30.09.2024. Der späteste Versicherungsbeginn kann dabei der 01.09.2024 sein.
Bei fondsgebundenen Tarifen können alte Anträge noch bis 01.09.2024 policiert werden.
Neue Druckstücke und Software
Bitte verwenden Sie daher ab sofort die neuen Allgemeine Vertragsinformationen - Anträge - Formulare und Verkaufsunterlagen.
- Im Online-Tarifrechner sind die neuen Unterlagen ab dem 23.05.2024 automatisch enthalten.
- In unserer Beratungssoftware ContiSoft werden alle Neuerungen voraussichtlich ab dem 01.07.2024 mit dem nächsten Update umgesetzt.
Falls Sie Unterlagen digital oder gedruckt bevorraten, sollten Sie diese unbedingt austauschen. Die neuen Unterlagen finden Sie über unser Downloadcenter auf den Downloadcenter-Seiten des jeweiligen Tarifs. Welche Druckstücke betroffen sind, sehen Sie in der folgenden Liste.