Suche
Continentale vor Ort
×
Finden Sie einen Continentale-Partner bei Ihnen vor Ort
Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Neu im Mai in der Sparte Lebensversicherung

Auf dieser Seite:

News Lebensversicherung vom 23.05.2024

Wir optimieren in der Biometrie (BU/EU-Risiko-LV) und bei der Fonds-Palette - Anpassungen bei der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung sowie bei den Nachhaltigkeitspräferenzen - Neue Druckstücke. 

Arbeitskraftabsicherung - höher versichern

Neue Annahme- und Untersuchungsgrenzen, Änderungen bei der Feststellung der finanziellen Angemessenheit

Die Berufe und Verdienste ändern sich rasant - und damit der Absicherungsbedarf bei Berufs-und Erwerbsunfähigkeit. Daher haben wir unsere Annahmegrenzen jetzt für das Neugeschäft bedarfsgerecht optimiert - und

  • die Pauschalgrenze für BU-/EU-Renten ohne finanzielle Risikoprüfung auf 1.500 Euro Monatsrente erhöht
  • die Untersuchungsgrenze für BU-/EU-Renten ohne ärztliches Zeugnis auf 3.000 Euro Monatsrente erhöht
  • Die Prüfung der finanziellen Angemessenheit auf Bruttoeinkommen umgestellt, die Grenzen angepasst und für Angestellte und Selbstständige vereinheitlicht.

So können Sie ab sofort leichter höhere BU-/EU-Renten versichern - vorausgesetzt: Sie verwenden die neuen Anträge mit Stand 05.2024.

Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise im Abschnitt Fristen, neue Druckstücke und Software am Ende der Seite. 

Noch höher versichern - einfacher vermitteln

Alle wichtigen Details und Informationen zu weiteren Optimierungen in der BU/EU erfahren Sie auf unserer Seite "So optimieren wir die Arbeitskraftabsicherung"

Risikolebensversicherung - neue Untersuchungsgrenzen

Auch in der Risikolebensversicherung haben wir Grenzen für das Neugeschäft optimiert, was Ihnen die Beantragung vereinfacht:

  • Ab sofort ist bis zu 650.000 Euro Todesfall-Leistung kein ärztliches Zeugnis mehr erforderlich (bisher 400.000 Euro).
  • Lediglich für Personen ab Alter 50 Jahre und einer Versicherungssumme ab 500.000 bis
    650.000 Euro benötigen wir einen Vital-Check. Was diese "kleinere Untersuchung" umfasst, sehen Sie im Vital-Check-Formular (#3056). Den Vital-Check kann ein Arzt durchführen oder der Medical Home Service (MHS).
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise im Abschnitt Fristen, neue Druckstücke und Software am Ende der Seite. 
Nummer: 3056
Stand: 04.2024
Größe: 621 kb

Fonds-Palette und Fonds-Analyse

Unsere Fonds-Palette prüfen wir fortlaufend und haben auch hier wieder optimiert. So haben
wir für einige in unserem Portfolio bereits enthaltene Fonds durch den Wechsel der
Anteilsklasse eine Kostenreduktion erreicht.

Das macht sich bei diesen Depots bemerkbar:

Nummer: 3980
Stand: 04.2024
Größe: 103 kb
Nummer: 3981
Stand: 04.2024
Größe: 81 kb
Nummer: 3983
Stand: 04.2024
Größe: 88 kb
Nummer: 3984
Stand: 04.2024
Größe: 102 kb

Beim Ablaufmanagement haben wir im Standard-Verfahren den Fonds "Fidelity Funds - Multi Asset Dynamic Inflation Fund A-ACC-Euro" durch den Mischfonds "ODDO BHF Polaris Moderate DRW-EUR" ersetzt.

Digitales Fondsanalyse-Tool

Mit der Fonds-Analyse finden Sie die auswählbaren Fonds zum jeweiligen Tarif. 

Ausblick: Sie würden sich gerne Depots ansehen, Fonds im Portfolio vergleichen, Rendite-Vergleiche erstellen, individuelle Fondslisten ausdrucken? Das und mehr ist in Kürze möglich - im neuen Fondsanalyse-Tool.

Nachhaltigkeitspräferenzen

Die erforderliche Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen kennen Sie schon. Bei den fondsgebundenen Produkten sind nun spezifischere Merkmale abzufragen. Das wirkt sich in der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung und beim A&G-Formular aus. 

Ausschnitt aus Formular zur Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung (04.2024)

Nur ein Kreuz - wenn Sie bereits geprüft und dokumentiert haben

Wurde die Angemessenheit und Geeignetheit bereits durch Sie als Makler, Mehrfachagent oder Honorarberater geprüft und dokumentiert, kann dies durch Ankreuzen des entsprechenden Passus

  • „Die Angemessenheit und Geeignetheit wurde von einem Makler, Mehrfachagenten oder Honorarberater geprüft und dokumentiert. Darüber hinaus wurde ich von meinem Makler, Mehrfachagenten oder Honorarberater zu meinen Nachhaltigkeitspräferenzen ...“

ganz oben im A&G-Formular bestätigt werden. In diesem Fall sind keine weiteren Angaben im Beiblatt notwendig.

Ausschnitt aus Formular zur Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung (04.2024)

Alternativ können Sie die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung (inklusive Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen) mit Ihrem Kunden auf dem entsprechenden Formular der Continentale durchführen. 

Zielmarktbeschreibungen

Optimierungsbedarf sah auch die Finanzaufsicht (BaFin). Sie führte im Mai 2023 ihre angekündigten
Wohlverhaltensregeln ein. Damit will sie unverhältnismäßige Entwicklungen bei Provision und Kosten abwehren. Im entsprechenden Merkblatt fordert die BaFin von den Lebensversicherern, den „angemessenen Kundennutzen“ zu prüfen und zu dokumentieren. Das gilt für alle kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte, insbesondere auch fondsgebundene Produkte und wirkt sich auf die Zielmarkt- und Angemessenheitsprüfungen aus.

Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung zur Angabe einer Renditeerwartung, die nach
Berücksichtigung von Kosten vom Kunden mindestens erwartet werden kann. Diese
Renditeerwartung muss bei chancenorientierten Produkten auch eine angenommene Inflation
von 2,0% übertreffen. Deshalb finden Sie in den Zielmarktbeschreibungen und den A&G-Formularen
nun einen Satz zu den betroffenen Produkten. Tarife, bei denen Garantien und
Sicherheiten im Vordergrund stehen, zum Beispiel klassische Tarife, sind von der Regelung
ausgenommen.

Die geänderten ZMB tragen Stand 05.2024. Diese finden Sie auf der Downloadcenter-Seite des jeweiligen Tarifs im Abschnitt "Unterlagen für Vermittler"

Fristen, neue Druckstücke und Software

Fristen

Die Optimierungen erfordern geänderte Antragsunterlagen und gelten nur für Neuabschlüsse auf den neuen Anträgen (Stand 05.2024).
  • Neugeschäft auf Anträgen mit altem Stand policieren wir zu den bisherigen Regelungen - längstens bis 30.09.2024. Der späteste Versicherungsbeginn kann dabei der 01.09.2024 sein. 

Bei fondsgebundenen Tarifen können alte Anträge noch bis 01.09.2024 policiert werden. 

Neue Druckstücke und Software

Bitte verwenden Sie daher ab sofort die neuen Allgemeine Vertragsinformationen - Anträge - Formulare und Verkaufsunterlagen.


Falls Sie Unterlagen digital oder gedruckt bevorraten, sollten Sie diese unbedingt austauschen. Die neuen Unterlagen finden Sie über unser Downloadcenter auf den Downloadcenter-Seiten des jeweiligen Tarifs. Welche Druckstücke betroffen sind, sehen Sie in der folgenden Liste.

Die neuen/aktualisierten Unterlagen finden Sie über https://makler.continentale.de/downloadcenter auf den Downloadcenter-Seiten des jeweiligen Tarifs.
Stand: 05.2024
Größe: 60 kb

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben Fragen zu den Neuerungen in der Lebensversicherung? Sprechen Sie Ihre Maklerberaterin oder Ihren Maklerberater an. 

Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.