PKV-Wechselfrist bis zum 31.01.2026 nutzen.
News Krankenversicherung vom 15.01.2026
Unser Tipp zum Jahresanfang: Aufgrund des Sonderkündigungsrechts bei Beitragsanpassungen (BAP) ist ein
Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 1. Januar 2026 noch möglich. Nutzen Sie diese Chance und überzeugen Sie mit den top Leistungen unserer Tarife PREMIUM / PREMIUM-MED und COMFORT / COMFORT-MED.
Ihre Vertriebschance für einen erfolgreichen Start ins neue Jahr
Bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsminderung kann der Versicherte innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Tag der Wirksamkeit kündigen (vgl. § 205 Abs. 4 VVG). Deshalb ist ein Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 1. Januar 2026 rückwirkend zum Jahresbeginn noch möglich. Die Nachversicherungsbescheinigung muss Ihr Kunde innerhalb von zwei Monaten ab Kündigung vorlegen
Beispiel: Außerordentliche Kündigung bei einer BAP zum 1. Januar 2026
Die Fristen gelten auch bei einer BAP, die nicht zum 1. Januar eines Jahres wirksam wird.

Jetzt GKV-PKV-Wechsel empfehlen.
Tipp
Überzeugend ins neue Jahr
Ihre Kunden wünschen sich einen Versicherungsschutz, der zu ihnen passt? Mit unseren Tarifen PREMIUM und COMFORT sowie unseren speziellen Ärzte-Tarifen PREMIUM-MED und COMFORT-MED ist garantiert für jeden Kunden das Passende dabei. Die Tarife überzeugen mit top Leistungen und einer hohen Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen (MB).
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