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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

AVB-Änderungen in den MB/KK, MB/KT und MB/PPV

News Krankenversicherung vom 28.04.2025

Die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK), die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) haben sich geändert. Im Rahmen einer Bestandsaktion informieren wir Ihre Kunden über die Änderungen.

Die Änderungen im Überblick

Redaktionelle Änderungen in den MB/KK 2009 und MB/KT 2009 rückwirkend zum 01.07.2024

  • Die MB/KK wurden dahingehend ergänzt, dass ein Anspruch auf ambulante oder stationäre Anschlussheilbehandlung bestehen kann, sofern der Tarif („Teil II: Tarif mit Tarifbedingungen) dies vorsieht.
  • Die MB/KT wurden dahingehend ergänzt, dass ein Anspruch auf Krankentagegeld während einer Wiedereingliederung bestehen kann, sofern der Tarif („Teil II: Tarif mit Tarifbedingungen) dies vorsieht.

Hinweis: Wenn die Tarifbedingungen (Teil II) der Continentale Krankenversicherung die vorgenannten Leistungen nicht enthalten, ergibt sich durch die Änderung weiterhin kein Leistungsanspruch.
 

Die wichtigsten Änderungen zu den MB/PPV aufgrund von Gesetzesänderungen zum 01.07.2025 nachfolgend aufgeführt

  • Die Leistungsbeträge wurden gemäß der Dynamisierungsregelung in § 30 Abs. 1 SGB XI zum 01.01.2025 erhöht.
  • Der Begriff „Verhinderungspflege“ wird durch den neuen Begriff „Ersatzpflege“ ersetzt. Zudem erfolgt eine Änderung der Dauer des Anspruchs von sechs auf acht Wochen. Grundlage ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
  • Die befristete Regelung, wonach auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden kann, wurde bis zum 31.03.2027 verlängert.
  • Eine Untersuchung per Videotelefonie wird aufgrund des Digital-Gesetzes (Digi-G) ergänzt.

Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung der Änderungen. Alle Änderungen werden
in der Kundenbeilage entsprechend aufgeführt.

Die Bestandsaktion

Kundenanschreiben

Versicherte Personen werden abhängig von der Kombination ihrer bestehenden Versicherungen mit einer Krankheitskostenvoll-, Krankentagegeld- oder privaten Pflegepflichtversicherung ab Mai 2025 informiert. Die Mitteilung erfolgt je Vertrag in Form

  • eines Anschreibens mit einem individualisierten Dokumenten-Code je versicherter Person sowie
  • einer oder je nach Konstellation mehrerer Beilagen mit Darstellung der AVB-Änderungen im Änderungsmodus samt Kurzerläuterung.

Dokumenten-Code-Verfahren

Die aktualisierten AVB werden zum Download per Dokumenten-Code-Verfahren zur Verfügung gestellt. Mit dem Code kann Ihr Kunde die AVB sowohl in Reinschrift als auch im Änderungsmodus einsehen, herunterladen und ausdrucken. 
Hinweis: Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, eine Papier-Version der AVB anzufordern.

Keine Feststellungslisten

Feststellungslisten stehen nicht zur Verfügung.


Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.