So wird die Wanderung mit dem Vierbeiner zum Erlebnis!
News Sachversicherung vom 04.08.2025
Das Wandern mit der geliebten Fellnase ist eine tolle Abwechslung zum täglichen Gassi-Gehen. Damit Mensch und Hund gut vorbereitet auf Wandertour gehen können, haben wir ein paar wertvolle Tipps für Ihre Kunden zusammengestellt.
Mit diesen Tipps wird die Wandertour Ihrer Kunden mit Hund zum sicheren und gelungenen Naturerlebnis.
Damit das Abenteuer für alle Zwei- und Vierbeiner entspannt und unvergesslich bleibt, gilt es ein paar Dinge zu beachten:
- Regelmäßige Pausen einplanen:
So hat der Hund die Möglichkeit sich auszuruhen und zu trinken. - Auf Signale achten:
Wenn der Hund müde, unkonzentriert oder unruhig wirkt, unbedingt eine Pause einlegen. - Safety first:
Wanderrouten mit Wildwechsel oder anderen Gefahren vermeiden. - Umweltschutz:
Hinterlassenschaften und Müll ordnungsgemäß entsorgen.
Damit Ihre Kunden entspannt und sorgenfrei unterwegs sein können, lohnt sich auch der passende Versicherungsschutz. Denn was ist, wenn der Hund
- ein Wildtier jagt, verletzt oder tötet,
- einem Mountainbiker vor das Bike läuft und dieser stürzt,
- einen anderen Wanderer unvermittelt beißt.
- oder einen anderen Hund verletzt?
Nach § 833 BGB haften Hundehalter für entstandene Schäden – und das sogar ohne Verschulden.
Die perfekte Lösung für Ihre Kunden: ProtectionPlus
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung der Continentale übernimmt die Kosten für Schäden, die ein Hund verursacht bis zu einer Versicherungssumme von 30 Mio. Euro. Und das sind weitere Argumente für ProtectionPlus:
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit – also auch dann, wenn der Hund mit auf Reisen geht.
- Mietsachschäden sind mitversichert, falls das Tier Wände und Türzargen beschädigt.
- Sowohl der gewollte als auch der ungewollte Deckakt sind eingeschlossen.
Im Tarif XXL gilt darüber hinaus:
- Die Forderungsausfall-Versicherung ist inklusive für den Fall, dass Ihr Kunde von einem unversicherten fremden Hund gebissen wird.
- Auch Beschädigungen an beweglichen Sachen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen sind mitversichert.
- Schäden an fremden Utensilien für die Haltung des Hundes, zum Beispiel an geliehenen Anhängern, werden erstattet.
Versicherungspflicht – gut zu wissen
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht Versicherungspflicht für alle Hunde.
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen muss die Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für bestimmte bzw. gefährliche Hunde
abgeschlossen werden.
Einzig in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Vorgaben zur Absicherung.
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