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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Einführung der Pauschalen Beihilfe in
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt!

Auf dieser Seite:

News Krankenversicherung vom 27.04.2026

Die Landtage in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern führen die Pauschale Beihilfe ein. In Sachsen-Anhalt gilt die Regelung rückwirkend zum 01.01.2026, in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.05.2026.

„Pauschale Beihilfe“ auf einen Blick

  • Anspruchsberechtigt sind alle derzeit beihilfeberechtigten Personen sowie zukünftige Anspruchsberechtigte.
  • Während bisher die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vollständig selbst getragen werden mussten, beteiligt sich der Dienstherr künftig pauschal an den Kosten.
  • Für den Zuschuss sind ein formeller Antrag sowie eine verbindliche Verzichtserklärung erforderlich, d. h. Verzicht auf individuelle Beihilfe und Absicherung GKV oder PKV-Voll mit Zuschuss.
  • Der Zuschuss wird gewährt: in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten Tag des Monats nach Antragseingang (sofern kein späterer Zeitpunkt bestimmt ist), in Sachsen-Anhalt ab dem Monat der Antragstellung; bei Antrag bis 31.12.2026 auch rückwirkend zum 01.01.2026 möglich (frühestens ab Beginn der GKV).
  • Der Dienstherr beteiligt sich mit 50 % am nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrag. In Mecklenburg-Vorpommern gilt dies für die GKV und auch für eine Krankheitskostenvollversicherung, dort jedoch höchstens bis zur Hälfte des PKV-Basistarifs. In Sachsen-Anhalt gilt die Regelung für die freiwillige GKV.
  • Beiträge für Zusatzversicherungen werden nicht bezuschusst.
  • Für die Pflegeversicherung wird weiterhin individuelle Beihilfe gewährt und daher ebenfalls kein Zuschuss geleistet.
  • Änderungen des GKV-Beitrags müssen der Beihilfestelle gemeldet werden, damit der Zuschuss entsprechend angepasst werden kann.
  • Antrag und Verzichtserklärung: in Mecklenburg-Vorpommern unwiderruflich (kein Wechsel zurück in die individuelle Beihilfe möglich), in Sachsen-Anhalt widerrufbar mit Wirkung für die Zukunft (zum Monatsbeginn; schriftlich, Frist: spätestens 3 Monate vorher).

Wichtig für Ihre Beratung

Die Einführung der pauschalen Beihilfe erhöht die Entscheidungsoptionen für den Kunden und verändert die Beratungssituation. Die Entscheidung dazu wird künftig noch stärker von der individuellen Lebenssituation Ihrer Kunden abhängen.

Bundesländer mit Pauschaler Beihilfe

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Hinweis: Die Pauschale Beihilfe wird in den einzelnen Bundesländernteils unterschiedlich hinsichtlich des Zugangs geregelt.


Eine Übersicht aller News finden Sie auf unserer Übersichtsseite.